Jugendschutz und Altersverifizierung

Wir nehmen den Schutz von Jugendlichen und Kindern vor schädlichen Einflüssen sehr ernst. Daher verwenden wir auf unserer Webseite ein der aktuellen Rechtssprechung entsprechendes, zwei stufiges, Verfahren zur Verifizierung der Volljährigkeit unserer Kunden.

Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich. Eine Zustellung an Packstationen ist nicht möglich.

Unser externe Jugendschutzbeauftragter steht Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung.

Jugendschutzbeauftragter gemäß § 7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Rechtsanwalt Jan Müller
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
E-Mail: jugendschutzbeauftragter@it-recht-kanzlei.de